Die evangelische Kindertageseinrichtung Höhlenzauber liegt am Rande von Lendershausen und grenzt ans Wasserschutzgebiet und dem öffentlichen Spielplatz.
Die Räume in beiden Stockwerken sind nach einem Raumkonzept von Prof. Mahlke mit Holzeinbauten in kleine Spielbereiche eingeteilt. Daher stammt auch der Name „Höhlenzauber“.
Mit dem 2003 angebauten Mehrzweckraum ist in moderner Bauart ein besonderer Akzent gesetzt worden, ohne den großen Naturgarten zu stören, der das Gebäude vollständig umgibt.
Die Räume sind in Funktionsbereiche aufgeteilt, die allen Kindern im Freispiel offen stehen.
Der Krippenanbau entspricht den neuesten Anforderungen mit einem großen Gruppenraum, einem Schlafraum, einer eigenen Küche mit Essplatz, großer Garderobe und Waschraum mit Wickelbereich. Außerdem gibt es für die 12 Krippenkinder einen abgeschlossenen Außenspielbereich.
In unserer Einrichtung gibt es 3 Stammgruppen: Die " Regenbogenkinder" und die "Höhlenzwerge" im Kindergarten, sowie die Krippengruppe „Die kleinen Strolche“.
Öffnungszeiten:
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Montag bis Donnerstag:
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07:00 Uhr
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bis 16:00 Uhr
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Freitag:
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07:00 Uhr
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bis 14:00 Uhr (bei Bedarf bis 16:00)
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Bring- und Abholzeiten:
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07:00 Uhr
12:00 Uhr 13:30 Uhr
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bis 08:30 Uhr Krippe bis 09:00 Uhr
bis 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag bis 14:00 Uhr (bei Bedarf 16:00 Uhr)
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Mittagessen:
Auf Wunsch können die Kinder warmes Mittagessen in der Einrichtung bekommen. Der derzeitige Preis beträgt 3,50€
Das Mittagessen findet statt zwischen 12.30 Uhr und 13.00 Uhr.
Beitragstabelle ab September´26:
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Für Diakonievereinsmitglieder
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Regelkinder ** |
1-3 Jährige |
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3-4 Stunden |
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168,00€ |
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4-5 Stunden |
163,00€ |
173,00€ |
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5-6 Stunden |
168,00€ |
178,00€ |
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6-7 Stunden |
173,00€ |
183,00€ |
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7-8 Stunden |
178,00€ |
193,00€ |
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8-9 Stunden |
183,00€ |
203,00€ |
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Für Nichtmitglieder
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Regelkinder ** |
1-3 Jährige |
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3-4 Stunden |
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170,00€ |
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4-5 Stunden |
165,00€ |
175,00€ |
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5-6 Stunden |
170,00€ |
180,00€ |
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6-7 Stunden |
175,00€ |
185,00€ |
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7-8 Stunden |
180,00€ |
195,00€ |
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8-9 Stunden |
185,00€ |
205,00€ |
Der Beitrag für Krippenkinder wird bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres abgebucht, auch wenn das Kind schon vorzeitig von der Krippe in den Kindergarten wechselt.
**) Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
-> Diese Regelung entfällt leider ab dem 01.01.2027!!!!!